Verstoß melden beim Deutsches Rotes Kreuz e.V. (Generalsekretariat) 

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich oder anonym an die interne Meldestelle des DRK e.V. zu übermitteln.

Was kann gemeldet werden?

Sie können Hinweise auf Verstöße einreichen, die von Personen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit beim oder für den DRK e.V. begangen wurden. Dies umfasst insbesondere:

  • Verstöße, die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschützte Bereiche betreffen – dazu gehören unter anderem Verstöße gegen Strafgesetze, Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten, Datenschutzrecht, Umweltrecht und weitere in § 2 HinSchG genannte Regelungsbereiche,
  • darüber hinaus freiwillig auch sonstige Gesetzesverstöße sowie Verletzungen interner Vorschriften des DRK e.V.

Wichtiger Hinweis zum Schutzstatus: Der gesetzliche Schutz nach dem HinSchG – insbesondere der Schutz vor Repressalien und die gesetzliche Beweislastumkehr – gilt ausschließlich für Meldungen innerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs des § 2 HinSchG . Für Meldungen, die darüber hinausgehen, bietet der DRK e.V. freiwillig Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteiligung an; ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht insoweit jedoch nicht .

Schutz von Hinweisgebenden

Wir verpflichten uns zum Schutz hinweisgebender Personen im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen. Repressalien gegenüber Hinweisgebenden sind verboten (§ 36 HinSchG) . Wer eine Meldung in gutem Glauben erstattet, muss keine Nachteile befürchten. Gleichzeitig gilt für alle Personen, auf die sich eine Meldung bezieht, die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß festgestellt worden ist.

Weitere Meldemöglichkeiten

Neben dieser internen Meldestelle stehen Ihnen folgende Wege offen:

  • Unabhängige Ombudsstelle (externer Beauftragter): Wenn Sie Ihre Meldung bevorzugt an eine vom DRK e.V. vollständig unabhängige Stelle richten möchten, können Sie die Ombudsstelle des DRK e.V. nutzen. Diese wird von der unabhängigen Kanzlei R2Data betrieben; der DRK e.V. hat keinen Zugriff auf dort eingehende Meldungen. Es handelt sich ebenfalls um einen internen Meldekanal im Sinne des HinSchG. Sie erreichen die Ombudsstelle unter: https://drk-ombudsstelle.hinweis.digital/

  • Staatliche externe Meldestelle: Sie haben jederzeit das Recht, sich statt an eine interne Stelle direkt an die staatliche externe Meldestelle zu wenden (§ 7 Abs. 1 HinSchG) . Zuständig ist das Bundesamt für Justiz, das eine externe Meldestelle des Bundes betreibt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesjustizamt.de

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Mitwirkung an der Förderung von Integrität und regelkonformem Verhalten innerhalb des DRK e.V.

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